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   OLG Bremen, 29.11.1988 - Ws 191/88   

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https://dejure.org/1988,4641
OLG Bremen, 29.11.1988 - Ws 191/88 (https://dejure.org/1988,4641)
OLG Bremen, Entscheidung vom 29.11.1988 - Ws 191/88 (https://dejure.org/1988,4641)
OLG Bremen, Entscheidung vom 29. November 1988 - Ws 191/88 (https://dejure.org/1988,4641)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 286
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 23.03.2004 - 1 Ss 249/01

    Strafverfahren: Verfahrensabsprache und Berufungsbeschränkung; Zusage einer

    Die Staatsanwaltschaft hat infolge ihrer behördlichen Stellung als öffentliches Rechtspflegeorgan sicherzustellen, daß getroffene Entscheidungen den Gesetzen entsprechen (vgl. OLG Köln NStZ-RR 2002, 149; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 292; HansOLG Bremen NStZ 1989, 286; KG, JR 1994, 372 und 1969, 349, 350; Ruß in KK, StPO 5. Aufl., vor § 296 Rdn. 6; Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl., vor § 296 Rdn. 16).
  • OLG Dresden, 02.08.1999 - 1 Ws 206/99

    Befugnis der Staatsanwaltschaft zur Kostenbeschwerde zugunsten des Nebenklägers

    Unabhängig davon, ob man für ein von der Staatsanwaltschaft eingelegtes Rechtsmittel überhaupt eine Beschwer verlangt, ist eine solche jedenfalls immer dann zu bejahen, wenn eine in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht unrichtige Sachbehandlung vorliegt, denn die Staatsanwaltschaft hat als unparteiische, zur Wahrung des Rechts verpflichtete Behörde darüber zu wachen, dass die ergehenden Entscheidungen den Gesetzen entsprechen (OLG Bremen NStZ 1989, 286 ; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 292, 293; KG JR 1994, 372 ; Ruß in KK StPO vor § 296 Rdnr. 6; Hanack in LR StPO 25. Aufl. § 296 Rdnr. 6; Pfeiffer StPO 2. Aufl. vor § 296 Rdnr. 5; Frisch in SK StPO Stand Oktober 1998 § 296 Rdnr. 16, jeweils mit weiteren Nachweisen).
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